Unsere Seminare und Trainer Ausbildungen werden durch den Bildungsscheck NRW und der Bildungsprämie gefördert. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Erfahren Sie hier mehr über die Fördermittel in NRW.

Wer wird gefördert?

Den Bildungsscheck können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe erhalten.

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dabei sollen ausdrücklich folgende Gruppen angesprochen werden:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
    atypisch Beschäftigte
  • befristet Beschäftigte
  • Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer
  • geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten.

Schwerpunkt sind hier Beschäftigte mit einem jährlichen Arbeitnehmerbrutto von maximal 39.000,- Euro.

Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000,- Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500,- Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000,- Euro).

Bildungsscheck: In Höhe von bis zu 500 Euro nutzbar!

www.bildungsscheck.nrw.de

Unsere Seminare & Trainer Ausbildungen werden durch den Bildungsscheck NRW und der Bildungsprämie gefördert.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden.

NRW FörderungIm Rahmen der neuen ESF-Förderphase richtet sich daher der Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrende.

Im individuellen und im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.

Zuwanderer und Zuwanderinnen können mithilfe des Bildungsschecks vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen.

Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck ihre beruflichen Kompetenzen verbessern. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beschäftigte und Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten.

Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500,- Euro gefördert werden.