Wegfall der Fortbildungsförderung in NRW

Über viele Jahre hinweg unterstützte das Land Nordrhein-Westfalen Beschäftigte und Unternehmen bei beruflichen Weiterbildungen. Von 2006 bis 2024 wurden rund 698.300 Bildungsschecks ausgegeben; insgesamt flossen ESF-Mittel in Höhe von rund 260 Millionen Euro in die Förderung. Der Bildungsscheck NRW übernahm in der Regel 50 % der Weiterbildungskosten, bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro – ein zentrales Instrument der beruflichen Qualifizierung im Land.

Diese Förderung gibt es so nicht mehr: Bereits zum 1. Januar 2024 wurde der betriebliche Bildungsscheck eingestellt, zum 1. Juli 2024 endete auch die Förderung der individuellen Bildungsschecks. Als Grund nannte das Land geringere Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die Umschichtungen unumgänglich machten.

Damit entfiel für viele Beschäftigte und Betriebe eine wichtige finanzielle Stütze für Fortbildungen. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können noch bis spätestens 31. März 2029 zur Erstattung eingereicht werden.